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12. Mrz 2021 - 2 min Lesezeit

Selbstsicherung an Automaten: Empfehlung für Kletterhallen

Der Deutsche Alpenverein empfiehlt, für das Klettern an Selbstsicherungsautomaten in Kletterhallen nur Geräte zu verwenden, die nach EN341 Klasse A sowie nach der zusätzlichen Prüfvorschrift RFU PPE-R/11.128 zertifiziert sind.

 

Selbstsicherungsautomaten in Kletterhallen sind oberhalb der Kletterwand angebracht und ermöglichen das Klettern im Toprope ohne Sicherungspartner. Nachdem sich ein Kletterer an der Installation eingehängt hat, zieht das Gerät das beim Klettervorgang entstehende Schlappseil bzw. Band ein. Bei einem Sturz oder „Reinsetzen“ ins Seil fängt das Gerät den Kletternden auf und lässt ihn automatisch mit gleichbleibender Geschwindigkeit bis zum Boden ab.

Selbstsicherungsautomaten wurden bisher als Rückhaltesysteme zertifiziert

Bisher wurden diese Selbstsicherungsautomaten nach der Europäischen Norm EN 341 als Rückhaltesysteme zertifiziert. Diese Norm ist jedoch nicht für die Prüfung von Auffanggeräten konzipiert, sondern für „Abseilgeräte zum Retten“. Nach EN 341 gibt es vier verschiedene Geräteklassen: A, B, C und D. Die höchsten Anforderungen erfüllt die Klasse A. Geräte der Kategorie D sind beispielsweise für nur einen einzigen Ablassvorgang zertifiziert.
Modelle, die nach EN 341 zertifiziert wurden, sind daher nicht automatisch für die Anwendung in Kletterhallen geeignet, wo täglich sehr viele Ablassvorgänge vorkommen können.

Abb. 1: Toprope ohne Sicherungspartner mit dem Selbstsicherungsautomaten

Zusätzliche Prüfvorschrift

Damit Geräte für die Anwendung in Kletterhallen und Hochseilgärten auch nach einem einheitlichen Sicherheitsstandard getestet werden, haben die europäischen Zertifizierer eine zusätzliche Prüfvorschrift (RFU PPE-R/11.128) entwickelt. Demnach müssen Geräte für den Klettersport und für Hochseilgärten die 10-fachen Anforderungen der EN 341 Klasse A erfüllen.

Geräte für die Anwendung im Klettersport werden seit 2020 europaweit in der Regel nach diesen Anforderungen zertifiziert.

Das ist für Kletterhallen mit Betrieb von Selbstsicherungsautomaten unerlässlich

  • Hallenbetreiber müssen unbedingt die vom Hersteller angegebene Lebensdauerangabe beachten. Ist diese überschritten, muss das Gerät außer Betrieb genommen werden.
  • Die Geräte müssen in dem vom Hersteller angegebenen Zyklus zur Inspektion an den Hersteller/Vertreiber eingeschickt werden.
  • Die vom Hersteller vorgeschriebenen Funktionsprüfungen müssen in den angegebenen Intervallen durchgeführt werden. Insbesondere das Sicherungsband/-seil unterliegt Verschleiß, der abhängig ist von Nutzung, Umweltbedingungen, Routenführung etc.; daher muss es täglich kontrolliert und rechtzeitig ausgetauscht werden. Auch das Innenleben des Automaten oben an der Decke unterliegt Verschleiß.
  • Dem Anwender sollen am Einstieg der Route Hinweise zur korrekten Bedienung des Geräts gegeben werden. Dazu gehören Hinweise zum korrekten Einhängen, zur Beurteilung des Zustands des Seils bzw. Bandes und zur korrekten Funktionsweise der Apparatur (insbesondere zur Einzugsgeschwindigkeit). Bei Auffälligkeiten muss der Nutzer dazu aufgefordert werden, diese unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.
  • Da bei Selbstsicherungsautomaten kein Partnercheck im herkömmlichen Sinne möglich ist, sollten die Hinweise zum korrekten Einhängen und zum selbständigen Überprüfen besonders hervorgehoben werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, durch technische Lösungen, die Wahrscheinlichkeit des Loskletterns ohne korrektes Einbinden zu verringern (z.B. Dreieckstuch).
  • Karabinerverschluss: Um ein unbeabsichtigtes Aushängen zu vermeiden, sollten zum Anseilen zwei gegenläufig eingehängte Karabiner mit Positionierung oder ein Safelock.

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